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   BVerwG, 25.05.2000 - 5 B 26.00, 5 PKH 19.00   

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https://dejure.org/2000,1458
BVerwG, 25.05.2000 - 5 B 26.00, 5 PKH 19.00 (https://dejure.org/2000,1458)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2000 - 5 B 26.00, 5 PKH 19.00 (https://dejure.org/2000,1458)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 5 B 26.00, 5 PKH 19.00 (https://dejure.org/2000,1458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorgehensmöglichkeiten gegen die Abweisung eines Antrags auf Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Eltern - Vorliegen des Aufnahmeantrages für die einzubeziehenden Abkömmlinge vor der Ausreise der Bezugsperson beim Bundesverwaltungsamt - Begründung einer besonderen ...

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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1999 - 2 A 2030/96

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides wegen deutscher

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2000 - 5 B 26.00
    Mit dem bloßen Hinweis auf eine im Januar 1999 in anderer Sache ergangene, die Revision zulassende Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Anwendungsbereich der in § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG und § 27 Abs. 2 BVFG geregelten Einbeziehungsmöglichkeiten grundsätzlicher Klärung bedürfe (Urteil vom 19. Januar 1999 - 2 A 2030/96 - das Revisionsverfahren ist am Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 21.99 anhängig) wird eine konkrete, für den vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht dargetan; ebenso verhält es sich bei den auf einen Erlaß des Bundesministeriums des Innern gestützten allgemeinen Hinweisen auf die Zielsetzung der Härtevorschrift des § 27 Abs. 2 BVFG und dem Hinweis auf die Richtlinien zu § 7 BVFG.
  • BVerwG, 15.08.2000 - 5 C 21.99
    Auszug aus BVerwG, 25.05.2000 - 5 B 26.00
    Mit dem bloßen Hinweis auf eine im Januar 1999 in anderer Sache ergangene, die Revision zulassende Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Anwendungsbereich der in § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG und § 27 Abs. 2 BVFG geregelten Einbeziehungsmöglichkeiten grundsätzlicher Klärung bedürfe (Urteil vom 19. Januar 1999 - 2 A 2030/96 - das Revisionsverfahren ist am Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 21.99 anhängig) wird eine konkrete, für den vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht dargetan; ebenso verhält es sich bei den auf einen Erlaß des Bundesministeriums des Innern gestützten allgemeinen Hinweisen auf die Zielsetzung der Härtevorschrift des § 27 Abs. 2 BVFG und dem Hinweis auf die Richtlinien zu § 7 BVFG.
  • VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
    Rspr. z. B. BVerwG, B. v. 25.05.2000, - 5 B 26.00 - und vorhergehend OVG NRW, U. v. 08.12.1999 - 2 A 5680/98 -.

    BVerwG, Beschluss vom 25.05.2000 - 5 B 26.00 - Urteil vom 12.04.2001 - 5 C 19.00 -, DVBl. 2001, 1527; OVG NRW, Urteil vom 30.05.2001 - 2 A 1356/99 -.

    Es ist kein Grund erkennbar, warum bei dieser Fallkonstellation der oben genannte Grundsatz, wonach im Zeitpunkt der Ausreise sich die Bezugsperson noch im Aussiedlungsgebiet aufhalten muß, BVerwG, Beschluss vom 25.05.2000 - 5 B 26.00 - Urteil vom 12.04.2001 - 5 C 19.00 -, DVBl. 2001, 1527; OVG NRW, Urteil vom 30.05.2001 - 2 A 1356/99 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - 2 A 4999/99
    vgl. Urt. des Senats vom 8. Dezember 1999 - 2 A 5680/98 - BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 5 B 26.00 -.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1999 - 5 B 42.99 - und vom 25. Mai 2000 - 5 B 26.00 - OVG NW, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 2 A 5680/98 -.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1999 - 5 B 82.99 - und - 5 B 83.99 -, vom 27. April 1999 - 5 B 41.99 -, und vom 25. Mai 2000 - 5 B 26.00 - Urteil des Senats vom 8. Dezember 1999 - 2 A 5680/98 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2004 - 2 A 4321/01

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 2 A 5680/98 -, BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 5 B 26.00 -.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 5 B 26.00 -.

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